Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 05.07.2018

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 05.07.2018

 Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VI/0733/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.07.2018, den Betriebsführer des Städtischen Abwasserbetriebes, die Stadtwerke Güstrow GmbH, mit der Erstellung eines Konzeptes zur zukunftssicheren Klärschlammverwertung und -aufbereitung zu beauftragen.

 

Beschluss Nr.: VI/0737/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.07.2018, dass für den Standort nördlich Glasewitzer Chaussee Gemarkung Güstrow Flur 24, Flurstück 2/4 und Teilbereich des Flurstückes 2/21 eine gewerbliche Nutzung bestehen soll. Bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes soll diese Fläche dahingehend geändert werden.

 

Beschluss Nr.: VI/0739/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.07.2018:

 

1. Die vorläufige Aussetzung weiterer Straßenausbaumaßnahmen zur Sanierung Güstrower Straßen außerhalb von Fördergebieten.

Ausnahmen:

- Wenn mindestens 80 % der Grundstückseigentümer oder Inhaber von Gewerbegrundstücken den Straßenbaubeiträgen nach den Festlegungen der gegenwärtigen Straßenbaubeitragssatzung zustimmen;

- wenn Fördermittel eingesetzt werden können.

 

2. Die Güstrower Stadtvertreter Torsten Renz, Philipp da Cunha und Karen Larisch werden in ihrer Eigenschaft als Landtagsabgeordnete von der Stadtvertretung aufgefordert, sich über ihre Fraktionen im Landtag M-V für eine grundsätzliche Veränderung des § 8 Kommunalabgabengesetz M-V mit dem Ziel einer deutlichen Reduzierung der gegenwärtigen Straßenbaubeiträge einzusetzen.

 

3. Die Stadtvertretung beauftragt unser Präsidium, ein Schreiben an den Landtag und die Staatskanzlei zu verfassen, in dem die Beschlussfassung der Stadtvertretung Güstrow zur Veränderung des § 8 KAG M-V mitgeteilt wird und wir gleichzeitig dazu auffordern, sich im Landtag mit dieser Thematik ernsthaft zu befassen.

 

Beschluss Nr.: VI/0740/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.07.2018, den Bürgermeister zu beauftragen, gegenüber dem Land Mecklenburg-Vorpommern die Zustimmung der Barlachstadt Güstrow zur Initiative für eine Novellierung von § 8 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) zwecks Abschaffung der Pflicht zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen zu erklären. Über seine Initiativen in dieser Sache hat der Bürgermeister die Fraktionsvorsitzenden umgehend zu informieren. 

 

Beschluss Nr.: VI/0744/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in der Sitzung am 05.07.2018, die Satzung der Stadt Güstrow über die Erhebung von Beiträgen für den Ausbau von Straßen, Wegen und Plätzen (Straßenbaubeitragssatzung) zu überarbeiten. Dabei ist insbesondere zu prüfen, inwieweit die Anteile der Beitragspflichtigen am beitragsfähigen Aufwand nach § 3 Abs. 2 der Satzung gesenkt werden können und inwieweit die in der Satzung geregelten drei Straßenkategorien erweitert werden können, um so angemessene und entlastende Regelungen und Verfahrensweisen für die betroffenen Anwohner zu finden. Weiterhin ist eine Ausdehnung der Fälligkeitszahlungen gemäß § 10 der Satzung auf bis zu 10 Jahre zu prüfen. Außerdem soll geprüft werden, ob die Satzung ausreichende Möglichkeiten für Billigkeitsentscheidungen und Härtefallanwendungen (z. B. für Eckgrundstücke) vorsieht.

 

Beschluss Nr.: VI/0708/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.07.2018 gemäß § 141 Abs.3 Baugesetzbuch (BauGB) den Beginn der Vorbereitenden Untersuchungen für die 2. Erweiterung der Sanierungsgebietes Altstadt (Anlage 1). Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses. Mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Beschlusses über den Beginn der vorbereitenden Untersuchungen finden die §§ 137, 138 und 139 BauGB über die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen, die Auskunftspflicht und die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger Anwendung.

Beschluss Nr.: VI/0713/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.07.2018

 

1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB),

 

2. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 67 – Östlich Bredentiner Weg - 1. Änderung Teil A Planzeichnung (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird gebilligt.

 

3. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 67 – Östlich Bredentiner Weg - 1. Änderung mit der Begründung nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB einschließlich der hierfür wesentlichen Gründe abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

4. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Beschluss Nr.: VI/0714/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.07.2018 den in der Anlage beigefügten Gesellschaftsvertrag der Abwasser Parum GmbH.

 

Beschluss Nr.: VI/0704/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 05.07.2018 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem DRK Kreisverband Güstrow e. V. als Träger des Hortes „Stelzenvilla“ abgeschlossen wurde. Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.01.2018 in Kraft.

 

Beschluss Nr.: VI/0715/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 05.07.2018 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem

örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Volkssolidarität Mecklenburg-Mitte e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Dachssteig“ abgeschlossen wurde. Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.05.2018 in Kraft.

 

Beschluss Nr.: VI/0716/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 05.07.2018 ihr

Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem

örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Volkssolidarität

Mecklenburg-Mitte e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Die kleinen Schlossgeister“ abgeschlossen wurde. Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.05.2018 in Kraft.

 

Beschluss Nr.: VI/0718/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 05.07.2018 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Volkssolidarität Mecklenburg-Mitte e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Spatzennest“ abgeschlossen wurde. Diese Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.05.2018 in Kraft.

 

Beschluss Nr.: VI/0719/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 05.07.2018 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und dem Volkssolidarität Mecklenburg-Mitte e. V. als Träger der Kindertagesstätte „Weinbergschnecken“ abgeschlossen wurde. Diese Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.05.2018 in Kraft.

 

Beschluss Nr.: VI/0720/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow erklärt in ihrer Sitzung am 05.07.2018 ihr Einvernehmen mit der Leistungsvereinbarung, die nach § 16 KiföG M-V zwischen dem örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreis Rostock) und der Gemeinnützigen Gesellschaft für Kinder- und Jugendhilfe des ASB mbH als Träger der Kindertagesstätte

„Haus Sonnenblume“ abgeschlossen wurde. Die Vereinbarung tritt rückwirkend zum 01.05.2018 in Kraft.

 

Beschluss Nr.: VI/0729/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.07.2018 die „Satzung zur leihweisen Überlassung von Schulbüchern sowie zu Schadensersatzleistungen bei abnormem Verschleiß“ gemäß Beschluss 503-15/96 aufzuheben. Die Aufhebungssatzung ist Anlage beigefügt.

 

Beschluss Nr.: VI/0735/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.07.2018 die Annahme einer Sachspende von der NB Restaurant GmbH in Höhe von 250,- €.

Die Sachspende (Gummibären, Luftballons, Spielzeuge und Gutscheine) werden für die Ferienspiele und sonstigen Hortfesten verwendet.

 

Beschluss Nr.: VI/0721/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.07.2018 das Projekt „Grundhafte Sanierung und Umgestaltung des Spaldingsplatzes“ im Rahmen des 3. Projektaufrufes 2018 für die Förderung mit Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) gemäß Stadtentwicklungsförderrichtlinie (StadtentwFöRL M-V) anzumelden.

 

Beschluss Nr.: VI/0732/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.07.2018 die dauerhafte Ausleihe des „Kirsch-Brunnens“ auf Basis des als Anlage beigefügten Vertrages.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0745/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.07.2018, den Bürgermeister zu beauftragen, mit der Firma die notwendigen Vereinbarungen zum Erschließungsvertrag (Erschließungsgebiet Kessiner Viertel) zu treffen, damit möglichst kurzfristig im Juli 2018 die noch ausstehende Schadstoffbeseitigung erfolgen kann, um anschließend die Erschließungsmaßnahmen fortzusetzen. Die Stadtvertretung überträgt ihre Entscheidungsbefugnisse in dieser Sache auf den Bürgermeister. Die Stadtvertretung wird über die vertraglichen Vereinbarungen in der Sitzung am 13.09.2018 informiert.