Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 05.04.2018

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 05.04.2018

 

Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: VI/0687/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow wählt in ihrer Sitzung am 05.04.2018 die Schiedsperson der Schiedsstelle Güstrow Margit Friedrich-Stein zum 01.05.2018 für die

Dauer von fünf Jahren.

 

Beschluss Nr.: VI/0688/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow wählt in ihrer Sitzung am 05.04.2018 die stellvertretende Schiedsperson der Schiedsstelle Güstrow Katrin Jana Becker zum 01.05.2018 für die Dauer von fünf Jahren.

 

Beschluss Nr.: VI/0681/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018 folgende Änderung in der Besetzung des Präsidiums der Stadtvertretung:

Mitglied alt: Thora Nacke

Mitglied neu: Joachim Bielang

 

Beschluss Nr.: VI/0682/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018

folgende Änderung in der Besetzung des Ausschusses Jugend, Schule, Kultur und Sport:

Thora Nacke bisher Mitglied als Stadtvertreterin

Thora Nacke neu: Mitglied als sachkundige Einwohnerin



Beschluss Nr.: VI/0683/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018

folgende Änderung in der Besetzung des Finanzausschusses:

Joachim Bielang bisher Mitglied als sachkundiger Einwohner

Joachim Bielang neu: Mitglied als Stadtvertreter

 

 

Beschluss Nr.: VI/0695/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018

folgende Änderung in der Besetzung des Ausschusses für Jugend, Schule, Kultur und Sport:

Mitglied alt: Jens Hamann

Mitglied neu: Axel Wulff

 

Stellvertretendes Mitglied alt: Axel Wulff

Stellvertretendes Mitglied neu: Heike Ohm

 

Beschluss Nr.: VI/0696/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018

folgende Änderung in der Besetzung des Betriebsausschusses:

Mitglied alt: Jens Hamann

Mitglied neu: Christian Schumacher

 

Stellvertretendes Mitglied alt: Christian Schumacher

Stellvertretendes Mitglied neu: Thoralf Stindl

 

 

 

Beschluss Nr.: VI/0697/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018

folgende Änderung in der Besetzung des Aufsichtsrates der Natur- und Umweltpark Güstrow gGmbH Güstrow:

Mitglied alt: Jens Hamann

Mitglied neu: Wilfried Minich

 

Beschluss Nr.: VI/0700/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018: Der Bürgermeister wird beauftragt, zu prüfen, ob und inwieweit eine Verkleinerung/Verringerung des derzeitigen Bauzaunes (Durchmesser) um den Borwinbrunnen möglich ist. Wenn das möglich ist, soll eine zeitnahe Umsetzung erfolgen.

 

Beschluss Nr.: VI/0702/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur Sitzung der Stadtvertretung am 05.07.2018 ein Konzept vorzulegen, wie der Standort Tiefetal/Pferdemarkt, ehemals Möbelhaus Westphal wiederbelebt werden kann. Dazu sind Gespräche mit potentiellen Investoren für die Entwicklung am Standort zu führen, so dass die Attraktivität des Standorts weiter entwickelt wird. Ebenso ist in dem Konzept die Errichtung eines Parkhauses zu berücksichtigen und eine Ausschreibung zur Entwicklung der Flächen zu initiieren, wobei ein Entwicklungskonzept mit städtebaulichen Aspekten vorzulegen ist. Das Ergebnis ist zur Stadtvertretung am 05.07.2018 vorzulegen. Entscheidend ist das Entwicklungskonzept.

 

Beschluss Nr.: VI/0684/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018 die

Vorschlagsliste für die Schöffenwahl 2018.

 

Beschluss Nr.: VI/0627/17

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 92 Alte Gärtnerei gemäß § 2 Absatz 1 i. V. m. § 13 b (beschleunigtes Verfahren) Baugesetzbuch (BauGB).

Städtebauliches Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Reinen Wohngebietes gemäß § 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst Teilflächen der Flurstücke 11/16, 11/17 und 11/21 der Flur 51, Gemarkung Güstrow, mit einer Fläche von ca. 3,06 ha.

Das Plangebiet ergibt sich aus dem Übersichtsplan (Anlage 1), der Bestandteil dieses Beschlusses ist. Der Beschluss ist gemäß § 2 Absatz 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist darauf hinzuweisen, dass der Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 BauGB aufgestellt werden soll. Der Antragsteller hat sich bereit erklärt, die Verfahrenskosten in vollem Umfang zu tragen.

 

Beschluss Nr.: VI/0662/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018

 

1. von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) abzusehen (§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB),

 

2. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 92 – Alte Gärtnerei Teil A Planzeichnung (Anlage 1). Der Entwurf der Begründung wird gebilligt.

 

3. den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 92 – Alte Gärtnerei mit der Begründung nach

§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Es ist darauf hinzuweisen, dass gemäß § 13 Abs. 3 BauGB von einer Umweltprüfung abgesehen wird, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können und ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

 

4. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Stellungnahmen die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.

 

Die Fortsetzung des Planverfahrens steht unter dem Vorbehalt des Abschlusses eines Städtebaulichen Vertrages. Dieser ist der Stadtvertretung am 17.05.2018 einseitig unterschrieben zur Beratung vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: VI/0653/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018/2019 des Städtebaulichen Sondervermögens „Altstadt“ der Barlachstadt Güstrow.

 

 

Beschluss Nr.: VI/0654/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018/2019 des Städtebaulichen Sondervermögens „Schweriner Vorstadt“ der Barlachstadt Güstrow.

 

Beschluss Nr.: VI/0655/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018 die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan 2018/2019 des Städtebaulichen Sondervermögens „Südstadt“ der Barlachstadt Güstrow.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0693/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung vom 05.04.2018 die Vergabe folgender Planungsleistungen für die Sanierung und Erweiterung der Regionalen Schule „Thomas Müntzer“ einschließlich der Außenanlagen.

 

Los 1 Objektplanung

Los 2 Freianlagen

Los 4 Technische Gebäudeausstattung

 

Beschluss Nr.: VI/0645/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018

die öffentliche Ausschreibung des bebauten Grundstücks Gemarkung Güstrow, Flur 59,

Flurstück 93 mit einer Grundstücksgröße von 314 m² zum Höchstgebot. Das Höchstgebot muss jedoch mindestens dem aktuellen Verkehrswert entsprechen. Der aktuelle Verkehrswert des Grundstücks beträgt 35.000,00 €. Die Kosten für das Verkehrswertgutachten in Höhe von 1.130,50 € sowie der Abwasseranschlussbeitrag in Höhe von 1.802,36 € sind durch den Erwerber zu tragen. Der Verkauf soll bis zum 15.09.2018 öffentlich und überregional ausgeschrieben werden.

 

In der Ausschreibung soll nachfolgendes festgeschrieben werden:

-       Der Verkauf soll mit einer Sanierungsbindung erfolgen. Die Sanierung ist innerhalb von 4 Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages abzuschließen.

 

-       Mit dem Kaufvertrag einzureichen sind Grundzüge eines Sanierungs- und Nutzungskonzeptes, ein Finanzierungskonzept, ein Finanzierungsnachweis der Bank und ein Bauzeitenplan.

 

-       Für die Durchführung der Modernisierungsmaßnahme an dem Objekt Hollstraße 3 (G.3.2 Objekt) sollen Städtebaufördermittel in Höhe von max. 30 % der  förderfähigen Kosten als Pauschalförderung zum Einsatz kommen. Die Fördermittel sollen als Zuschuss ausgereicht werden. Die Bereitstellung der Fördermittel steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Landesförderinstitut.

 

Die Vergabeentscheidung mit dem Beschluss für die Förderung ist der Stadtvertretung zur Beschlussfassung vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: VI/0651/18

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 05.04.2018 die Eintragung des städtebaulichen Sanierungsvermerks in das Grundbuch 5409 des Grundstücks Pferdemarkt 57 als Voraussetzung für Städtebauförderung.

Der Einsatz von Städtebauförderungsmitteln für Sanierungsmaßnahmen an dem Objekt ist somit möglich, bedarf aber einer gesonderten Beschlussfassung.