Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 26.03.2015

 

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 26.03.2015

Öffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0096/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2015 die Ausführung von einem Stück Querungshilfe mit zwei Stück Mittelinseln in der Eisenbahnstraße. Die Ausführung des Fußgängerüberweges erfolgt nach Variante 3 der Verkehrsuntersuchungen. Die Realisierung erfolgt im Jahr 2016. Die Maßnahme wird in den Doppelhaushalt 2016/2017 aufgenommen.

 

Beschluss Nr.: VI/0183/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2015 die Verwaltung zu beauftragen,

 

1. Den nächsten Bauabschnitt mit mindestens 20 Bauplätzen für Eigenheime bis 31.12.2015 zu erschließen und zum Verkauf bereitzuhalten.

 

2. Quartalsweise im Rahmen des Berichts des Bürgermeisters über den Stand der Erschließung in der Stadtvertretung zu berichten, erstmals in der Sitzung der Stadtvertretung am 21.05.2015.

 

Beschluss Nr.: VI/0184/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2015 die Verwaltung zu beauftragen,

 

1. Einen Pool von ständig mindestens 80 Bauplätzen im gesamten Stadtgebiet der Barlachstadt Güstrow bis 31.12.2015 einzurichten und vorzuhalten, die aus erschlossenen und kurzfristig erschließbaren Grundstücken bestehen.

 

2. Quartalsweise im Rahmen des Berichts des Bürgermeisters der Stadtvertretung über den Stand des Pools und über eingehende Anfragen nach freien Bauplätzen und deren Ergebnis zu berichten, erstmals in der Sitzung der Stadtvertretung am 21.05.2015.

 

Beschluss Nr.: VI/0186/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2015 folgende Veränderung in der Ausschussbesetzung:

 

Bau- und Verkehrsausschuss

Mitglied alt: Karmoll, Heiko

Mitglied neu: Camenz, Steffen

 

Vertreter alt: Camenz, Steffen

Vertreter neu: Karmoll, Heiko

 

Beschluss Nr.: VI/0187/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2015 folgende Veränderung in der Ausschussbesetzung:

 

Ausschuss für Jugend, Schule, Kultur und Sport

itglied alt: Kaatz, Erik

Mitglied neu: Hamann, Jens

 

Vertreter alt: Hamann, Jens

Vertreter neu: Wulff, Axel

 

Beschluss Nr.: VI/0177/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2015 über die Kreditaufnahme der Stadtwerke Güstrow GmbH in Höhe von 2.000.000,00 € für die Sanierung der OASE und über den Höchstbetrag aller Kredite zur Liquiditätssicherung in Höhe von 3.000.000,00 € im Rahmen des Nachtragswirtschaftsplanes der Stadtwerke Güstrow GmbH für das Jahr 2015.

 

Beschluss Nr.: VI/0164/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 26. 03. 2015 die Annahme einer Geldspende von famila - Warenhaus Güstrow in Höhe von 1.500,00 €. Die Spende ist für die Ausgestaltung der Ferienspiele sowie für die Teilnahme von Kindern aus sozialschwachen Familien an Ferienlagern vorgesehen.

 

Beschluss Nr.: VI/0185/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2015 die Annahme einer zweckgebundenen Spende der John-Brinckman-Gesellschaft in Höhe von 2.000,00 € zur Renovierung des Brinckman-Brunnen-Denkmals.

 

Beschluss Nr.: VI/0162/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2015 die 2. Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) Güstrow 2015 unter Beachtung der Vorgaben des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern aus dem Konzeptaufruf zur EFRE Förderperiode 2014 bis 2020. Der hier vorgelegte Entwurf des ISEK wird als Grundlage für das anschließende öffentliche Beteiligungsverfahren bestätigt.

 

Beschluss Nr.: VI/0142/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2015 den in der Anlage beigefügten Entwurf zur Fortschreibung des Einzelhandelsfachplanes der Barlachstadt Güstrow und gibt ihn für die öffentliche Beteiligung frei.

 

Beschluss Nr.: VI/0136/15

Die Stadtvertretung Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2015 gemäß § 141 und § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) den Entwurf des Planes und der vorbereitenden Untersuchungen für die Gebietserweiterung des Sanierungsgebiets „Schweriner Vorstadt“ um den Teilbereich „Östlich Ulmenstraße“ öffentlich auszulegen.

 

Beschluss Nr.: VI/0137/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2015 die beigefügte Geschäftsordnung für die Gesellschafterversammlung der OASE Güstrow GmbH.

 

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: VI/0159/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2015 auf Vorschlag des Aufsichtsrates der Stadtwerke Güstrow GmbH zur Verlängerung des Gewinnabführungsvertrages:

1.       Die Mindestlaufzeit (§ 3 Abs. 1) des Gewinnabführungsvertrages zum 25.10.2011 zwischen der Stadtwerke Güstrow GmbH und der Freizeit- und Immobiliengesellschaft Güstrow mbH, beide mit Sitz in Güstrow, wird bis zum 31.12.2020 verlängert.

2.       Die Änderung ist unverzüglich von den Geschäftsführern beim Handelsregister anzuzeigen.

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Güstrow GmbH hat einstimmig in seiner Sitzung am 16.03.2015 den vorbezeichneten Beschluss gefasst.

 

Beschluss Nr.: VI/0144/15

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 26.03.2015, Städtebaufördermittel (einschließlich des Eigenanteils der Gemeinde) sowie Eigenmittel zur Finanzierung der nichtförderfähigen Kosten und zusätzliche Eigenmittel gemäß Kostenberechnung für die Finanzierung der Baumaßnahme Bülower Straße, Los 1, Straßenbau mit Oberflächenentwässerung, einzusetzen. Die zusätzlichen Eigenmittel und nicht förderfähigen Kosten in Höhe von 67.000,00 Euro werden im Vorgriff auf den Haushalt 2016 aus Städtebaufördermitteln vorfinanziert.

Der treuhänderische Sanierungsträger der Barlachstadt, die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH, wird beauftragt, den Zuschlag für das Los 1 - Straßenbau mit Oberflächenentwässerung - zu erteilen.