Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der nördlichen Schweriner Vorstadt geplant

Bürger werden um Meinungsäußerung gebeten

Abbildung: Zu-/Ausfahrten „nördliche Schweriner Vorstadt“

Die Barlachstadt Güstrow plant die Einrichtung einer Tempo-30-Zone in der nördlichen Schweriner Vorstadt.

Die Bewohner der nördlichen Schweriner Vorstadt werden um Meinungsäußerungen zum Vorhaben bis zum 14. November 2014 gebeten. Herr Brüß, Mitarbeiter im Stadtentwicklungsamt (Telefon 769-444  bzw. per E-Mail: <link>gunter.bruess@guestrow.de) nimmt die Meinungsäußerungen entgegen und beantwortet inhaltliche Fragen.

Die Entscheidung über die Einrichtung einer Tempo-30-Zone wird in der Stadtvertretersitzung am 04.12.2014 getroffen. Alle Anregungen und Meinungen werden den Stadtvertretern vor der Sitzung zur Kenntnis gegeben.

In den zurückliegenden Monaten sind aus dem Bereich der nördlichen Schweriner Vorstadt, welcher im Osten an die Eisenbahnstraße, im Norden an die Nebel, im Süden an die Feldstraße und im Westen an die Ulrichstraße und Straße Industriegelände grenzt, vermehrt Wünsche und Forderungen nach einer Beruhigung des Verkehrs mit der Einrichtung einer Tempo-30-Zone eingegangen.

Zur Einrichtung einer entsprechenden Zone sind an insgesamt 7 Zu- und Ausfahrten doppelseitig Verkehrszeichen aufzustellen <link file:2288 download file>(siehe Karte). Ergänzend sollen 10 Piktogramme auf die Fahrbahn zur Untersetzung der Tempo-30-Zone aufgetragen werden.

Die Ziele für das Wohnquartier der nördlichen Schweriner Vorstadt sind eine angestrebte flächendeckende Verkehrsberuhigung mit dem Zweck des Schutzes der Bevölkerung vor Lärm sowie sichere Schulwege zum Standort Hafenstraße. Im Rahmen einer Verkehrsuntersuchung wurden die weiteren Voraussetzungen zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone geprüft. Die Grundvoraussetzung einer Tempo-30-Zone mit einer Rechts-vor-Links-Regelung an den Kreuzungen und Einmündungen ist im Untersuchungsraum bereits erfüllt.

Das Vorrangstraßennetz ist mit der Eisenbahnstraße, Feldstraße, Ulrichstraße und Straße Industriegelände definiert (Beschluss-Nr. 927-27/97, Verkehrsentwicklungsplan zum Vorrangstraßennetz). Auf dem Vorrangstraßennetz bündelt sich der weiträumige und innerörtliche Verkehr. Das Vorrangstraßennetz ist von der geplanten 30-km-Zone nicht betroffen.

Kontakt:
Barlachstadt Güstrow
Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
Markt 1, 18273 Güstrow
Tel. 03843 769-101, Fax 769-501
<link>karin.bartock@guestrow.de