Nachrichten und Informationen aus der Barlachstadt Güstrow

Beschlussprotokoll Stadtvertretung 27.03.2014

Beschlussprotokoll der Sitzung der Stadtvertretung vom 27.03.2014

 

Öffentlicher Teil:

Beschluss Nr.: V/0988/14

Die Stadtvertretung beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014, den Bürgermeister zu beauftragen, über den aktuellen Stand zur WC-Situation am Güstrower Bahnhof und die Verhandlungen hinsichtlich des Toilettenhauses auf dem Bahnhofsvorplatz mit der Deutschen Bahn zu berichten und unter Beteiligung der am Güstrower Bahnhof ansässigen Unternehmen Varianten aufzuzeigen, um eine dauerhafte, insbesondere ganztägige Lösung für die Nutzung von öffentlichen Toiletten auf dem Güstrower Bahnhof bzw. dem Bahnhofsvorplatz zu gewährleisten. Der Bericht und die Variantenprüfung einschließlich etwaiger Kosten ist der Stadtvertretung bis spätestens zur nächsten Sitzung am 15.05.2014 vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: V/0989/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 folgende Änderung in der Besetzung des Betriebsausschusses:

 

Mitglied alt:                   Sebastian Berg

Mitglied neu:                 Dr. Gerd-Peter Bartsch

 

Beschluss Nr.: V/1018/14

Die Stadtvertretung de Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014:

Der Bürgermeister wird beauftragt, der Stadtvertretung zum 11.09.2014 eine Beschlussvorlage mit einem Vorschlag zur Tilgung der Altfehlbeträge des aufgelösten Landkreises Güstrow in Höhe von 2,374 Mio. Euro für die Barlachstadt Güstrow vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: V/1020/1/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014: Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob aus Sicht der Verwaltung die Kriterien zur Erlangung des Status Erholungsort nach dem Gesetz über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in Mecklenburg-Vorpommern (Kurortgesetz) erfüllt werden. Die schriftliche Stellungnahme ist der Stadtvertretung bis zum 11.09.2014 vorzulegen.

 

Beschluss Nr.: V/1021/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 die Neugestaltung des Gedenksteins vor dem Gebäude in der Neukruger Straße 3 und die Aufstellung einer Hinweistafel entsprechend der Empfehlung des Fachausschusses für Jugend, Schule, Kultur und Sport.

 

Beschluss Nr.: V/0969/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 die Verleihung des Ehrenbürgerrechtes der Barlachstadt Güstrow postum an Herrn John Frederic Brinckman.

 

Beschluss Nr.: V/0978/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 den Rückbau der städtischen Turnhalle im Tolstoiweg. Gemäß Kostenberechnung betragen die Kosten 118.711,45 €.

Die Durchführung der Rückbaumaßnahme erfolgt vorbehaltlich der abschließenden Fördermittelzuwendung des Ministeriums für Wirtschaft, Bau und Tourismus aus dem Programm zur Förderung des Stadtumbaus Ost, Programmteil Rückführung der städtischen Infrastruktur RSI/2009.

 

Beschluss Nr.: V/0979/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 85 – Strategische Steuerung des Einzelhandels gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB). Ziel des Bebauungsplanes ist es, durch die strategische Steuerung des Einzelhandels in der Barlachstadt Güstrow

. die verbrauchernahe Versorgung der Bevölkerung der Barlachstadt Güstrow langfristig zu sichern,

. die Innenentwicklung der Barlachstadt zu unterstützen sowie

. die Attraktivität und Funktionsfähigkeit der zentralen Versorgungsbereiche der Barlachstadt

zu erhalten und zu stärken.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich aus den Bereichen, die nach § 30 bzw. § 34 BauGB zu beurteilen sind. Die Bereiche sind in der Anlage 1 rot und blau markiert. Die Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.

 

Beschluss Nr.: V/0985/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 auf der Grundlage des § 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) und der §§ 14 und 16 Baugesetzbuch (BauGB) in der zum Zeitpunkt des Beschusses gültigen Fassung die Satzung der Barlachstadt Güstrow über die Veränderungssperre für Einzelhandelsvorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 85 – Strategische Steuerung des Einzelhandels. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die in Anlage 1 farblich markierten Bereiche mit Ausnahme der Bebauungspläne: Neufassung des Bebauungsplanes Nr. 33/I - Am Wall und Nr. 56 - Altstadt. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Beschluss Nr.: V/0923/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 den Beschluss-Nr. II/1652/99 vom 20.05.1999 – Entwurf- und Auslegungsbeschluss zum vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 59 – Parkhaus Schweriner Straße aufzuheben.

 

Beschluss Nr.: V/0924/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 die Aufhebung folgender Beschlüsse:

 

  1. III/1242/02– Öffentliche Auslegung der 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Güstrow für den Bereich Schwaaner Straße/Bredentiner Weg vom 30.01.2003
  2. III/1580/04 – 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Güstrow für den Bereich Schwaaner Straße/Bredentiner Weg – Abwägung der Anregungen der Bürger und der Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange vom 15.04.2004 sowie
  3. III/1581/04– 5. Änderung des Flächennutzungsplanes der Barlachstadt Güstrow für den Bereich Schwaaner Straße/Bredentiner Weg vom 15.04.2004.

 

Beschluss Nr.: V/0925/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 den Beschluss-Nr. IV/0413/05 vom 30.06.2006 – 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Barlachstadt Güstrow für den Bereich Östlich Bredentiner Weg aufzuheben.

 

Beschluss Nr.: V/0926/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 den Beschluss-Nr. II/1160/97 vom 18.12.1997 – Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 53 – Lagerweg/Strenzer Weg aufzuheben.

 

Beschluss Nr.: V/0927/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 den Beschluss-Nr. II/1162/97 vom 18.12.1997 – Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 54 – Strenzer Weg/Schwaaner Straße aufzuheben.

 

Beschluss Nr.: V/0928/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 den Beschluss-Nr. II/1288/98 vom 28.05.1998 – Aufstellung des vorzeitigen Bebauungsplanes Nr. 60 – Werkweg aufzuheben.

 

Beschluss Nr.: V/0929/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 die Aufhebung folgender Beschlüsse:

 

  1. 150 – 6/95 – Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 15 – Schwaaner Straße/Ecke St.-Jürgens-Weg vom 19.01.1995 sowie
  2. III/1448/03– Änderung des räumlichen Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 15 – Schwaaner Straße/St.-Jürgensweg vom 30.10.2003.

Nichtöffentlicher Teil:

 

Beschluss Nr.: V/1025/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 die Vergabe von Leistungen sowie den Einsatz von Städtebaufördermitteln für Nebenarbeiten im Zuge von Bergungs- und Dokumentationsarbeiten der Bodendenkmalpflege im Rahmen der Baureifmachung der Grundstücke Gleviner Straße 14, 16 und Lange Straße 26, gemäß Vergabevorschlag.

Der treuhänderische Sanierungsträger der Barlachstadt Güstrow, die BIG STÄDTEBAU M-V GmbH, wird beauftragt, den Zuschlag zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: V/0970/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 in Ergänzung zum Beschluss V/0464/11 vom 27.10.2011 die Erhöhung der Belastungsvollmacht. Die Belastungsvollmacht ist für die Finanzierung des Bauvorhabens erforderlich. Der Erwerber trägt alle mit dem Rechtsgeschäft in Verbindung stehenden Kosten.

 

Beschluss Nr.: V/0972/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 die Gewährung eines zweckgebundenen jährlichen Zuschusses in Höhe der Straßenreinigungsgebühren für die Sportvereine         

GSC 09

MC Güstrow     

Motorsportverein Güstrow.

Die Verträge sind entsprechend anzupassen. Diese Regelung gilt ab 01.01.2014.

 

Beschluss Nr.: V/0974/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 den 7. Nachtrag zum Sondervertrag über die Lieferung von elektrischer Energie vom 25.11.1996.

 

Beschluss Nr.: V/0976/13

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 die Aufhebung des Beschlusses-Nr. V/0536/12 vom 02.02.2012 – Verkauf eines Industriegrundstückes im Gewerbegebiet „Glasewitzer Burg“.

 

Beschluss Nr.: V/0982/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 den Einsatz von Städtebaufördermitteln für die Vollmodernisierung des Gebäudes Tiefetal 11 auf Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung und des Finanzierungsvorschlages.

 

Beschluss Nr.: V/1005/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 die Vergabe der Bauleistungen sowie den Einsatz von Städtebaufördermitteln für den Abbruch des Gebäudes Tiefetal 12 im Rahmen der städtebaulichen Sanierungsmaßnahme „Altstadt“ Güstrow, Errichtung eines ebenerdig bewirtschafteten Parkplatzes im Tiefetal, gemäß Vergabevorschlag.

Der treuhänderische Sanierungsträger der Barlachstadt Güstrow, die BIG-STÄDTEBAU M-V GmbH, wird beauftragt, den Zuschlag zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: V/1007/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag zur Klage der Nordzucker AG ./. Barlachstadt Güstrow zuzustimmen.

 

Beschluss Nr.: V/1012/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 die Vergabe der Bauleistungen und den Einsatz von Städtebaufördermitteln sowie Eigenmitteln und erhöhten Eigenanteilen für die Städtebauliche Sanierungsmaßnahme “Schweriner Vorstadt“ Güstrow, Neugestaltung Spaldingsstraße gemäß Vergabevorschlag. Der treuhänderische Sanierungsträger der Stadt Güstrow, die DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, wird beauftragt, den Zuschlag für das Los 1 zu erteilen.

 

Beschluss Nr.: V/1014/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow genehmigt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 die Eilentscheidung des Hauptausschusses Beschluss Nr. V/977/14 vom 13.03.2014 zur Vergabe der Bauleistung Ortsentwässerung Güstrow, Ausbau Elisabethstraße, 2.BA – Kanalbau, Straßenbau und Medien.

 

Beschluss Nr.: V/1015/14

Die Stadtvertretung der Barlachstadt Güstrow beschließt in ihrer Sitzung am 27.03.2014 die Erteilung einer Belastungsvollmacht für die Grundstücke Gemarkung Güstrow, Flur 58, Teilflächen aus den Flurstücken 66 und 68 sowie Flurstück 67.