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Historische Urkunden kehren nach fast 70 Jahren aus dem Landesarchiv Schwerin nach Güstow zurück - Vereinbarung über Rückgabe unterzeichnet

Foto: v.l.n.r. Bürgermeister Sascha Zimmermann, Dr. René Wiese vom Landesarchiv, Dr. Heike Krause vom Archäologischen Landesmuseum Mecklenburg-Vorpommern und Alexandra Nørgaard vom Stadtarchiv Güstrow mit der übergebenen Urkunde

Foto: Nahaufnahme der übergebenen Urkunde

Ein bedeutender Teil der Güstrower Stadtgeschichte kehrt an seinen Ursprungsort zurück. Am 16. Juli 2026 unterzeichneten die Barlachstadt Güstrow, vertreten durch den Bürgermeister Sascha Zimmermann, und das Landesarchiv Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch Dr. René Wiese, die Vereinbarung über die Rückgabe des historischen Güstrower Urkundenbestandes an das Stadtarchiv.
Stellvertretend für den gesamten Bestand wurde während der Unterzeichnung der Vereinbarung bereits eine mittelalterliche Urkunde an die Barlachstadt Güstrow und das Stadtarchiv übergeben. 
Der Bestand umfasst rund 165 Urkunden, die um das Jahr 1957 als Depositum in das damalige Staatsarchiv Schwerin gelangten und seitdem im heutigen Landesarchiv Mecklenburg-Vorpommern verwahrt wurden. Nach fast 70 Jahren können die wertvollen Dokumente nun wieder in das Stadtarchiv Güstrow zurückgeführt werden. 
 „Mit der Rückkehr dieser Urkunden holen wir einen wertvollen Teil unserer Stadtgeschichte zurück nach Güstrow. Die Dokumente sind nicht nur historische Zeugnisse, sondern ein bedeutender Teil unseres kulturellen Erbes. Es freut mich sehr, dass sie künftig wieder dort bewahrt, erforscht und perspektivisch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wo sie hingehören: in unserer Stadt“, erklärt Bürgermeister Sascha Zimmermann.
Bei den Urkunden handelt es sich um einzigartiges schriftliches Kulturgut aus der Zeit von 1270 bis 1689. Eine derart umfangreiche Überlieferung ist für eine Stadt von der Größe Güstrows eine Besonderheit. Zu den herausragenden Dokumenten gehört eine Urkunde aus dem Jahr 1305, in der die Verleihung des Schweriner Stadtrechts an Güstrow im Jahr 1228 bestätigt wird. Sie stellt den ersten überlieferten Urkundenbeleg für die Stadt dar. 
Nach der Rückführung sollen die Urkunden zunächst restauratorisch begutachtet, fachgerecht neu verpackt und schrittweise restauriert werden. Aufgrund der großen Bedeutung des Bestandes für die Landesgeschichte und die Geschichte der ehemaligen Residenzstadt Güstrow ist vorgesehen, hierfür auch Fördermittel einzuwerben. Nach der vollständigen Erschließung sollen die Urkunden unter Berücksichtigung der notwendigen Maßnahmen zur Bestandserhaltung wieder für die Forschung und die interessierte Öffentlichkeit im Stadtarchiv Güstrow zugänglich gemacht werden. 
Mit der Rückkehr des Urkundenbestandes wird ein wertvoller Teil des historischen Erbes Güstrows dauerhaft wieder in der Stadt bewahrt.

Kontakt:
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Öffentlichkeitsarbeit/Karin Bartock
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